Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Behandlungen, Produkte und Dienstleistungen, die von der Huidkliniek Parkstad angeboten werden.
2. Behandlungen auf eigene Gefahr
Alle Behandlungen erfolgen auf eigene Verantwortung der Kundin bzw. des Kunden. Wir streben höchste Sorgfalt und Qualität an, jedoch reagiert jede Haut anders. Die Kundin bzw. der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Nachsorgehinweise zu befolgen.
3. Stornierungsrichtlinien
Termine können bis 48 Stunden im Voraus kostenlos storniert werden. Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen wird der volle Betrag der geplanten Behandlung in Rechnung gestellt. Bei mehr als 15 Minuten Verspätung kann der Termin storniert werden und der volle Betrag wird berechnet.
4. Zahlung
Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach der Behandlung, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlich zulässigen Inkassokosten zu berechnen. Bei Rechnungsstellung gilt eine Zahlungsfrist von 8 Tagen.
5. Keine Rückerstattung
Es erfolgt keine Rückerstattung für Behandlungen oder Produkte, sofern nicht anders vereinbart. Unzufriedenheit kann innerhalb einer Woche gemeldet werden, um eine angemessene Lösung zu finden.
6. Mitgliedschaft bei ANBOS und der Schlichtungsstelle
Die Huidkliniek Parkstad ist Mitglied bei ANBOS und folgt deren Richtlinien. Beschwerden können bei der zuständigen Schlichtungsstelle eingereicht werden.
7. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden gemäß den Datenschutzrichtlinien (DSGVO) vertraulich behandelt. Während der Behandlung bereitgestellte Informationen werden nicht ohne schriftliche Zustimmung weitergegeben.
8. Beschwerdeverfahren
Beschwerden müssen innerhalb von zwei Wochen nach der Behandlung gemeldet werden. Wir bemühen uns, innerhalb von fünf Werktagen zu reagieren und eine passende Lösung anzubieten.
9. Beschädigung und Diebstahl
Bei durch die Kundin bzw. den Kunden verursachten Schäden an Eigentum der Klinik kann eine Schadenersatzforderung geltend gemacht werden. Im Falle eines Diebstahls erfolgt eine Meldung bei der Polizei.